Untersuchung zur Erteilung der Fahrerlaubnis.
Es liegt eine Verkehrsmedizinische Qualifikation im Sinne des Paragraph 65
der Fahrerlaubnisverordnung vor
(BGB I I S . 2214 )
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach §11 Abs.9 und §48 Abs.4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
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Ihr Praxisteam der Fünf Täler Praxis